Strafanzeige bei Friseurbesuch: Gesetzeslage und Vorgehensweise
Der Friseur darf nur so schneiden, wie es vereinbart ist
Lässt sich ein Kunde beim Friseur die Haare schneiden, schließt er automatisch einen Vertrag mit dem Friseur ab. Dieser Vertrag regelt unter anderem die Frage, wie kurz die Haare geschnitten werden sollen. Hält sich der Friseur nicht an diese Vereinbarung und schneidet die Haare kürzer, als vereinbart war, begeht er einen Vertragsbruch. In einem solchen Fall kann der Kunde Schadensersatz verlangen. Er kann außerdem eine Strafanzeige bei der Polizei stellen.
Gesetzliche Grundlage und StrafmaĂź
Die gesetzliche Grundlage fĂĽr eine Strafanzeige wegen eines Friseurfehlers ist § 223 StGB (vorsätzliche Körperverletzung). Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu fĂĽnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer einen anderen Körper verletzt. Das StrafmaĂź hängt von der Schwere der Verletzung ab. Im Fall eines Friseurfehlers dĂĽrfte in der Regel eine Geldstrafe verhängt werden.
Vorgehensweise bei einer Strafanzeige
Eine Strafanzeige kann bei jeder Polizeidienststelle erstattet werden. Als Beweismittel sollte der Kunde möglichst Fotos von seinen geschnittenen Haaren vorlegen. Außerdem sollte er den Namen des Friseurs und den Namen des Salons angeben. Die Polizei wird dann Ermittlungen einleiten und den Friseur befragen. Sollte sich der Verdacht eines Vertragsbruchs oder einer Körperverletzung erhärten, wird die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Friseur erheben.
Fazit:
Kunden sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und im Fall eines Friseurfehlers keine Scheu davor haben, eine Strafanzeige zu stellen. Gegebenenfalls können sie so Schadensersatz verlangen und den Friseur für sein Fehlverhalten zur Verantwortung ziehen.
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